EXTERNES PERSONALBÜRO
Externes Personalbüro
Personal ohne Papierkram
Mittlerweile haben wir die Expertise aufgebaut, um Ihnen einen großen Teil der Aufgaben im Personalbereich abzunehmen. So kümmern wir uns neben der eigentlichen Lohnabrechnung auch um Themen wie Urlaubszeitanspruch, Auszahlung der Gehälter, Krankmeldungen und weitere Themen und Sie müssen sich nur noch um die Mitarbeitergespräche kümmern.
FRAGEN & ANTWORTEN
Wichtig: Wenden Sie sich so schnell es geht an einen guten steuerlichen Berater. Rund ums Thema Abfindung kann man viel falsch machen und ist die Abfindung erst einmal ausbezahlt, ist das Kind schon fast in den Brunnen gefallen. Mit Hilfe der sogenannten Fünftelregelung lässt sich die anfallende Steuerlast mit den richtigen Handgriffen auf ein Minimum reduzieren, wobei wir Sie gerne unterstützen.
Hier haben wir leider schlechte Nachrichten für die meisten Studenten. Sofern Ihr Euch in der Erstausbildung befindet, können die Kosten, die im Zusammenhang mit Eurem Studium anfallen nur als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Sonderausgaben haben den Nachteil, dass wir die Verluste nicht ins nächste Jahr vortragen können und somit nicht mit dem ersten „richtigen“ Gehalt nach der Ausbildung verrechnen können.
Gute Nachrichten für alle Studenten, die ihr Erststudium bereits abgeschlossen haben. Hier können wir die Studienkosten als Werbungskosten geltend machen und somit einen Verlustvortrag aufbauen. Wie genau das funktioniert, zeigen wir Euch gerne in einem persönlichen Gespräch.
Grundsätzlich sind die Unterlagen, die für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung relevant waren, bis zum Erhalt eines endgültigen Steuerbescheids aufzubewahren. Ein Steuerbescheid ist dann endgültig, sofern er keinen Vorläufigkeitsvermerk oder einen Vorbehalt der Nachprüfung mehr enthält. Als grobe Faustformel ist ein Aufbewahrungszeitraum von mindesten 4 Jahren nach Abgabe der Steuererklärung zu nennen.
Laut § 149 der Abgabenordnung hat man als Privatperson 7 Monate Zeit seine Steuererklärung abzugeben, d.h. bis zum 31.07. des Folgejahres. Sobald ich mich steuerlich beraten lasse, verlängert sich diese Frist bis zum 28.02. des darauffolgenden Jahres. So hat der steuerliche Berater mit der Erstellung der Steuererklärung 2022 bis zum 28.02.2024 Zeit. Durch Corona wurden die Fristen für die Jahre 2020 und 2021 angepasst, wodurch ich mehr Zeit für die Abgabe meiner Steuererklärung habe. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie die Frist für Privatpersonen verpasst haben. So lassen sich eventuelle Versäumniszuschläge vermeiden.
Hier gibt es diverse Punkte auf die sie als Investor achten müssen. Beachten Sie den anschaffungsnahen Zeitraum, um Renovierungskosten direkt steuerlich geltend machen zu können. Auch bei der Ermittlung der Anschaffungskosten können viele Fehler gemacht werden, wodurch sich die abziehbare Absetzung für Abnutzung (AfA) reduziert. Wir wählen für Sie die beste Methode der AfA-Ermittlung und erheben, wenn nötig Einspruch, sollte das Finanzamt unseren Angaben nicht folgen.
Rund 40% des Nettolohns meines Arbeitnehmers muss ich als Arbeitsgeber an Sozialabgaben abführen (u.a. 14,6% an die gesetzliche Krankenversicherung und 18,6% an die gesetzliche Rentenversicherung). Hinzu kommen noch einmal Steuern in Höhe von bis zu 42%. Aus diesem Grund macht es Sinn sich als Arbeitgeber Gedanken zu machen, wie ich diese Abgaben reduzieren kann. Gerade wenn Gehaltserhöhungen im Raum stehen, sollte man sich Gedanken machen, ob eine einfache Nettolohnerhöhung der richtige Weg ist. Um das Nettogehalt meines Arbeitnehmers um 500€ von 2.500€ auf 3.000€ zu erhöhen, muss ich mehr als 1.200€ aufwenden. Hier existiert eindeutig ein Verbesserungspotential.
Es gibt viele Gründe warum ich als Arbeitnehmer dazu verpflichtet bin, meine Steuererklärung abzugeben. Die wichtigsten Gründe sind unter anderem die folgenden: Meine Nebeneinkünfte übersteigen die Grenze von 410€ im Jahr, beispielsweise durch Mieteinnahmen. Ich habe Lohnersatzleistungen von mehr als 410€ im Jahr bekommen, beispielsweise durch coronabedingte Kurzarbeit. Oder die Steuerklassenkombination mit einem Ehepartner ist nicht IV/IV sondern III/V.
Aber auch als Arbeitnehmer ohne Pflicht kann es Sinn machen meine Steuererklärung abzugeben, um mir so Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Lassen Sie sich gerne eine Probeberechnung von uns erstellen.
Genau wie beim Thema Abfindung können hier grobe Fehler gemacht werden, wenn nicht rechtzeitig die passende Expertise eingeholt wird. Auch hier können wir mit der sogenannten Fünftelregelung die Steuerlast minimieren. Gleichzeitig kann es jedoch auch zu bösen Überraschungen kommen, da bereits die Aufgabe des Gewerbebetriebs als Veräußerung zählt. Hier kommt es zu Steuerzahlungen auf fiktive Verkäufe von z.B. Immobilien, die man gestalten sollte.
Die überraschende Antwort ist in einem Großteil der Fälle „Nein“, da private Versicherungen nur steuerlich geltend gemacht werden können, wenn die Vorsorgeaufwendungen aus den gesetzlichen Versicherungen (u.a. Kranken- und Rentenversicherung) einen Betrag von 1.900€ nicht übersteigen. Dies ist bereits bei einem Bruttolohn von 1.000€ pro Monat der Fall. Schon hier kann beispielsweise die gesetzliche Arbeitslosenversicherung nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Ein Gestaltungspotential haben wir hier nur, indem wir die Beiträge der Versicherungen überprüfen und gegebenenfalls verbessern.
Das Thema ist äußerst komplex. Solange Sie den Studenten weniger als 20 Stunden pro Woche beschäftigen ist nur in die studentische Rentenversicherung einzubezahlen. Sobald der Student mehr als 20 Stunden pro Woche beschäftigt wird, fallen die normalen Sozialversicherungsbeiträge an. Aber Achtung, auch hier gibt es Ausnahmen. Bei Pflichtpraktika, beispielsweise einem vorgeschriebenem Zwischenpraktikum, kann der Student auch mehr als 20 Stunden beschäftigt werden, ohne voll sozialversicherungspflichtig zu sein. Gerne übernehmen wir für Sie die Lohnabrechnung oder beraten Sie ausführlicher zu diesem Thema.