Außerordentliche Einkünfte – Steuerliche Belastungen clever senken!

Ob Abfindung, Veräußerungsgewinne oder Nachzahlungen – wir helfen Ihnen, außerordentliche Einkünfte steuerlich zu optimieren.

Alles unter einem Dach

Steuerliche und rechtliche Expertise kombiniert für ganzheitliche Lösungen

Persönlicher Service

Direkte Ansprechpartner, die Ihre Anliegen verstehen und lösen

Digital
und effizient

Wir setzen auf modernste Technologien für schnelle und präzise Ergebnisse

Langfristige Perspektive

Proaktive Beratung für nachhaltigen finanziellen Erfolg

Welche Arten von außerordentlichen Einkünften gibt es?

Nicht alle Einnahmen sind gleich – bei einmaligen oder außergewöhnlich hohen Einkünften gibt es steuerliche Sonderregeln, die genutzt werden können.

Abfindungen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Eine Abfindung kann mit der Fünftelregelung steuerlich begünstigt werden, um die Progressionswirkung zu senken.

Veräußerungsgewinne aus Unternehmensverkäufen oder Beteiligungen

Beim Verkauf eines Unternehmens oder von Anteilen gibt es steuerliche Freibeträge und Stundungsmöglichkeiten.

Einkünfte aus Nachzahlungen oder Entschädigungen

Rückwirkend gezahlte Löhne, Renten oder Versicherungsleistungen können steuerlich optimiert werden.

Renten-Nachzahlungen und Versorgungsbezüge

Einmalige Rentennachzahlungen können über eine steuerliche Verteilung begünstigt werden.

Erträge aus Immobilienverkäufen (Spekulationsgewinne)

Wird eine Immobilie vor Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist verkauft, fällt Spekulationssteuer an – wir zeigen Ihnen, wie Sie diese vermeiden können.

Einmalige Erbschafts- oder Schenkungseinnahmen

Mit einer klugen Strategie können Freibeträge optimal genutzt und unnötige Steuerzahlungen vermieden werden.

Tantiemen, Sonderzahlungen und Bonuszahlungen

Hohe Bonuszahlungen oder Sondervergütungen aus Geschäftsführertätigkeiten können mit der Fünftelregelung optimiert werden.

Einmalige Einkünfte aus Kapitalanlagen oder Aktienverkäufen

Gewinne aus Aktien- oder Fondsverkäufen unterliegen der Abgeltungssteuer – doch durch Verlustverrechnung oder Haltefristen lassen sich Steuern sparen.

Beratung bei der Steuerkanzlei Ripsam

Warum eine professionelle Steuerplanung bei außerordentlichen Einkünften sinnvoll ist

Steuerlast senken

Nutzen Sie legale Steuervergünstigungen, um Ihr Nettoeinkommen zu optimieren.

Rechtssicherheit

Vermeiden Sie Fehler, die zu Steuernachzahlungen oder Zinsen führen können.

Individuelle Strategien

Ob Fünftelregelung, Steuerstundung oder Freibeträge – wir finden die beste Lösung für Sie

Langfristige Planung

Eine gute Steuerstrategie hilft nicht nur kurzfristig, sondern auch für die kommenden Jahre.

Optimale Nutzung von Freibeträgen

Wir prüfen alle steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, um Ihr Einkommen bestmöglich zu strukturieren.

Unsere Vorgehensweise:

Schritt für Schritt zur steuerlichen Optimierung

01

Analyse Ihrer Einkünfte und steuerlichen Situation

Wir prüfen, welche Einkünfte als außerordentlich gelten und welche Steuervergünstigungen möglich sind.

02

Prüfung der steuerlichen Sonderregelungen

Ob Fünftelregelung, gestaffelte Versteuerung oder Steuerstundung – wir ermitteln die optimale Lösung für Sie.

03

Strategische Planung zur Steuerreduzierung

Durch gezielte Verschiebung oder Aufteilung von Einkünften können Steuerlasten reduziert werden.

04

Optimierung der Absetzbarkeit von Ausgaben

In vielen Fällen lassen sich steuermindernde Kosten mit außerordentlichen Einkünften verrechnen.

05

Erstellung und fristgerechte Einreichung der Steuererklärung

Wir sorgen für eine korrekte und optimierte Steuererklärung, damit Sie keine unnötigen Steuern zahlen.

Konstantin-Ripsam persoenliche beratung
> 25

Jahre Erfahung

> 600

Mandanten

Über uns

Außerordentliche Einkünfte – Einmalige Einnahmen, intelligente Steuerstrategien

Einmalige oder unregelmäßige Einkünfte können zu einer hohen Steuerbelastung führen, wenn sie nicht richtig geplant und gestaltet werden.

Ob Abfindung, Veräußerungsgewinn, Nachzahlungen oder Entschädigungen – mit der richtigen steuerlichen Strategie lassen sich erhebliche Einsparungen erzielen.

Unsere Experten in Limburgerhof helfen Ihnen, Ihre außerordentlichen Einkünfte steuerlich optimal zu gestalten und unnötige Abgaben zu vermeiden.

Das sagen unsere Mandanten

Kirschblüte10

Kirschblüte10

Ich bin seit mehr als fünf Jahren bei Herrn Ripsam und wurde bisher stets sehr gut beraten und hatte zu jeder Zeit das Gefühl ernst genommen zu werden und gut aufgehoben zu sein. Ich kann die Steuerkanzlei jedem, der eine sehr gute Zusammenarbeit sucht, wärmstens empfehlen. Vielen lieben Dank für die gute Betreuung in all den Jahren!

2 years ago
Rico Wbr

Rico Wbr

Sehr kompetente und preiswerte Kanzlei! Hr. Ripsam geht auf eigene Wünsche ein und schaut sich genau an, was er für einen individuell tun kann. Mit sehr guten Ergebnissen. Ein Gefühl von ‚Fließbandarbeit‘, wie ich es schon bei anderen Kanzleien mitbekommen habe, kommt hier überhaupt nicht auf. Daher nochmal herzlichen Dank, ihre Kanzlei erhält meine uneingeschränkte Weiterempfehlung!

2 years ago
Andi Schmitt

Andi Schmitt

Wir haben uns in der Kanzlei Ripsam über Gründungsfragen und Selbstständigkeit beraten lassen. Extrem freundliches und kompetentes Team. Kann ich jedem, der sich auch gerne selbständig machen würde oder vor kurzem selbstständig gemacht hat nur empfehlen.

2 years ago

Vermeiden Sie hohe Steuerbelastungen bei einmaligen Einkünften!

Mit unserer Beratung zu außerordentlichen Einkünften in Limburgerhof sorgen wir dafür, dass Sie keine unnötigen Steuern zahlen und alle steuerlichen Vergünstigungen optimal nutzen.

Häufige Fragen zu außerordentlichen Einkünften

Außerordentliche Einkünfte sind einmalige oder unregelmäßige Einnahmen, die steuerlich anders behandelt werden als laufende Einkünfte. Dazu gehören Abfindungen, Veräußerungsgewinne, Rentennachzahlungen und Entschädigungen.

Mit der Fünftelregelung kann eine hohe Steuerprogression abgemildert werden. Dabei wird das Einkommen rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, wodurch die Steuerlast sinkt.

In bestimmten Fällen, z. B. bei Sozialplänen oder bestimmten Abfindungsmodellen, kann eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung möglich sein.

Durch Freibeträge, Stundungsmodelle oder steuerfreie Rücklagen lassen sich Steuern auf Veräußerungsgewinne reduzieren. Eine frühzeitige Planung ist hier entscheidend.

Ja, allerdings gibt es je nach Art der Rentenzahlung steuerliche Ermäßigungen, die eine geringere Steuerlast ermöglichen. Wir prüfen Ihre individuellen Möglichkeiten.