Erbschafts- & Schenkungssteuer – Vermögen strategisch weitergeben!
Nutzen Sie steuerliche Freibeträge optimal und vermeiden Sie unnötige Steuerbelastungen bei Erbschaften und Schenkungen.
Steuerliche und rechtliche Expertise kombiniert für ganzheitliche Lösungen
Direkte Ansprechpartner, die Ihre Anliegen verstehen und lösen
und effizient
Wir setzen auf modernste Technologien für schnelle und präzise Ergebnisse
Proaktive Beratung für nachhaltigen finanziellen Erfolg
Welche steuerlichen Aspekte sind bei Erbschaft und Schenkung wichtig?
Nicht jede Übertragung ist steuerlich gleich – durch eine clevere Planung lassen sich erhebliche Summen sparen.
Freibeträge bei Erbschaften & Schenkungen
Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Freibeträge. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese optimal nutzen.
Steuerklassen & Steuersätze bei Erbschaft und Schenkung
Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto günstiger die Steuer. Wir helfen Ihnen, Steuerklassen optimal zu nutzen.
Immobilien & Betriebsvermögen steuerfrei vererben oder verschenken
Unter bestimmten Bedingungen lassen sich Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen steuerlich begünstigt übertragen.
Vorweggenommene Erbfolge – Vermögen frühzeitig übertragen
Durch Schenkungen zu Lebzeiten lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen und Steuerbelastungen reduzieren.
Nachlassplanung & Testamentsgestaltung
Eine durchdachte Nachlassstrategie sorgt für eine geregelte Vermögensübertragung mit minimaler Steuerlast.
Erbschaftssteuer bei nicht-verheirateten Partnern
Ehepartner profitieren von hohen Freibeträgen – doch wie sieht es bei Lebensgemeinschaften aus? Wir beraten Sie zur besten Lösung.
Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt
Wer Vermögen zu Lebzeiten überträgt, kann sich durch Nießbrauch weiterhin Rechte sichern – und Steuern sparen.
Steuerliche Optimierung von Geld- und Sachwerten
Finanzielle Vermögenswerte, Immobilien und Sachwerte lassen sich unterschiedlich besteuern – wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Steuerlast minimieren.
Warum eine professionelle Beratung zur Erbschafts- & Schenkungssteuer entscheidend ist
Maximale Freibeträge nutzen
Durch kluge Planung vermeiden Sie unnötige Steuerbelastungen.
Familienvermögen strategisch sichern
Steueroptimierte Übertragungen sorgen für eine geregelte Vermögensweitergabe.
Steuerklassen richtig nutzen
Ehepartner, Kinder & andere Erben profitieren von unterschiedlichen Steuersätzen.
Erbschaftssteuer bei Immobilien minimieren
Immobilien lassen sich mit bestimmten Strategien steuerfrei vererben.
Schenkung als Steuersparmodell
Durch eine frühzeitige Schenkung lassen sich Steuerfreibeträge mehrfach nutzen.
Unsere Vorgehensweise:
Schritt für Schritt zur steueroptimalen Vermögensübertragung
01
Analyse Ihres Vermögens und Erbschafts-/Schenkungsplans
Wir prüfen Ihre individuelle Situation und zeigen Optimierungsmöglichkeiten auf.
02
Ermittlung steuerlicher Freibeträge & mögliche Gestaltungsmöglichkeiten
Durch geschickte Verteilung und zeitliche Planung können Freibeträge voll ausgeschöpft werden.
03
Planung und Berechnung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer
Wir simulieren verschiedene Szenarien und berechnen Ihre Steuerlast mit und ohne Optimierung.
04
Rechtssichere Umsetzung und notarielle Begleitung
Falls erforderlich, arbeiten wir mit Notaren zusammen, um rechtssichere Lösungen für Ihre Nachlassplanung zu erstellen.
05
Laufende Beratung & Anpassung an neue Steuergesetze
Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht ändert sich regelmäßig – wir stellen sicher, dass Ihre Strategie immer aktuell bleibt.
Jahre Erfahung
Mandanten
Über uns
Erbschafts- & Schenkungssteuer – Mehr Vermögen, weniger Steuern
Wer Vermögen überträgt, sollte die steuerlichen Konsequenzen nicht unterschätzen. Ohne eine strategische Planung kann die Erbschafts- oder Schenkungssteuer hohe Abgaben verursachen.
Doch mit der richtigen Gestaltung lassen sich Freibeträge optimal nutzen und Steuern erheblich senken.
Unsere Experten in Limburgerhof unterstützen Sie dabei, Ihr Vermögen steueroptimiert an die nächste Generation weiterzugeben.
Das sagen unsere Mandanten
Kirschblüte10
Ich bin seit mehr als fünf Jahren bei Herrn Ripsam und wurde bisher stets sehr gut beraten und hatte zu jeder Zeit das Gefühl ernst genommen zu werden und gut aufgehoben zu sein. Ich kann die Steuerkanzlei jedem, der eine sehr gute Zusammenarbeit sucht, wärmstens empfehlen. Vielen lieben Dank für die gute Betreuung in all den Jahren!
Rico Wbr
Sehr kompetente und preiswerte Kanzlei! Hr. Ripsam geht auf eigene Wünsche ein und schaut sich genau an, was er für einen individuell tun kann. Mit sehr guten Ergebnissen. Ein Gefühl von ‚Fließbandarbeit‘, wie ich es schon bei anderen Kanzleien mitbekommen habe, kommt hier überhaupt nicht auf. Daher nochmal herzlichen Dank, ihre Kanzlei erhält meine uneingeschränkte Weiterempfehlung!
Andreas Mohren
Schnell und vor allem kompetent und auch kundenorientiert. Klare Empfehlung für jeden, der seine Steuererklärung selbst nicht machen will.
Geben Sie Ihr Vermögen strategisch weiter – mit minimaler Steuerbelastung!
Nutzen Sie unsere Beratung zur Erbschafts- & Schenkungssteuer in Limburgerhof und sichern Sie Ihr Vermögen für die nächste Generation.
Häufige Fragen zur Erbschafts- & Schenkungssteuer
Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer?
Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad:
Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 €
Kinder: 400.000 €
Enkelkinder: 200.000 €
Geschwister/Nichten/Neffen: 20.000 €
Kann ich Immobilien steuerfrei vererben oder verschenken?
Ja, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z. B. bei selbstgenutztem Wohneigentum oder Nießbrauchsvorbehalt.
Wie oft kann ich den Freibetrag für Schenkungen nutzen?
Alle 10 Jahre kann der Freibetrag erneut genutzt werden – daher kann eine schrittweise Übertragung sinnvoll sein.
Welche Steuerklasse gilt für nicht-verheiratete Partner?
Nicht verheiratete Partner fallen in die ungünstige Steuerklasse III, mit hohen Steuersätzen und niedrigen Freibeträgen. Hier gibt es steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft und Schenkung aus steuerlicher Sicht?
Grundsätzlich gelten dieselben Steuersätze. Der Vorteil einer Schenkung: Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden.